Für Haltende ist entscheidend zu verstehen, dass Assistenzhundehaltung nicht als private Tierhaltung betrachtet wird, sondern als Teilnahme an einem systemischen Kontext, der auf Stabilität angewiesen ist. Der rechtliche Rahmen definiert daher klare Verantwortlichkeiten und Schutzmechanismen.
Er bedeutet konkret:
Prüfungen werden im Sinne einer Sicherheitsüberprüfung verstanden, nicht als Leistungsabfrage. Sie prüfen:
Dieser Rahmen entlastet Haltende, weil er verdeutlicht:
Stabilität entsteht nicht durch Perfektion, sondern durch Strukturen, die der biologischen Realität des Hundes entsprechen.
Nicht Kontrolle, sondern Orientierung, Regeneration und Musterklarheit.
Sie stellen sicher, dass Assistenz nicht durch Überforderung des Hundes entsteht.
Nicht Trainingsstand, sondern echte Funktionsfähigkeit im Alltag.
Beispiel: „Ein Halter kennt die Rechte nicht und wird aus dem Restaurant gewiesen. Der Hund bleibt ruhig, der Mensch ist überfordert – rechtliche Aufklärung schützt beide.“